Barbara Pommer

Rechtsanwältin | Fachanwältin für Arbeitsrecht

Frau Rechtsanwältin Pommer wurde im Jahr 1952 im Oberbergischen Kreis geboren. Bereits während des Studiums an der Universität Freiburg i. Br. legte sie einen Schwerpunkt auf das Gebiet Arbeitsrecht, das sodann als Wahlfach Teil des ersten juristischen Staatsexamens war. Nach dem Referendariat und Ablegen der zweiten juristischen Staatsprüfung erfolgte 1979 die Zulassung zur Anwaltschaft in Köln. Von 1980 – 1985 war Frau Rechtsanwältin Pommer für den Arbeitgeberverband, Wirtschaftsvereinigung Groß- und Außenhandel, in der Rechtsberatung und Prozessführung tätig und nutzte hier die Gelegenheit, ihre Spezialisierung auszubauen. 

Im Jahr 1985 gründete sie in Köln ihre erste Kanzlei und wurde bereits im ersten Jahr nach Einführung der entsprechenden Fachanwaltschaft zur „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ ernannt.

1992 bis 2010 war Frau Rechtsanwältin Pommer Mitglied des Fachanwaltsausschusses der Rechtsanwaltskammer Köln. Sie wirkte an der Prüfung der Anträge auf Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung „Arbeitsrecht“ mit.

Frau Rechtsanwältin Pommer ist seit 1983 Mitglied im Arbeitskreis Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein, seit 1980 Mitglied im Kölner Anwalt Verein, seit 1988 Mitglied des Internationalen Gesellschaft für das Recht der Arbeit und der Sozialen Sicherheit sowie seit 2002 Mitglied des FFA (Fachanwalt Forum Arbeitsrecht)

Im Jahr 2007 wurde Frau Rechtsanwältin Pommer zudem zur Geschäftsführerin des Familienunternehmens Eduard Pommer GmbH & Co. KG bestellt. In dieser Funktion ist sie insbesondere für den Bereich Personalführung verantwortlich und sammelt seither als Arbeitgeberin eigene praktische Erfahrung in der Personalführung und im direkten Umgang mit Mitarbeitern. 

Um ihre beruflichen Aufgaben miteinander vereinbaren zu können, hat Frau Rechtsanwältin Pommer ihre Praxis im Sommer 2008 von Köln nach Kerpen verlegt. Sie ist aber weiterhin uneingeschränkt als Anwältin mit Spezialisierung auf allen Gebieten des Arbeitsrechts tätig. Sie vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und insbesondere leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstände. Darüber hinaus ist sie für Unternehmen und Betriebsräte tätig. Ihre Arbeitsgebiete umfassen das Arbeitsrecht, das Individualarbeitsrecht, insbesondere Kündigungsschutz, Vertragsüberprüfung- und Gestaltung etc. Darüber hinaus berät und vertritt Frau Rechtsanwältin Pommer auf dem Gebiet des Betriebsverfassungs-, Tarifvertrags-, Dienstvertrags- Vertriebs- und Handelsvertreterrechts. Einen besonderen Schwerpunkt bildet ferner das Recht der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung.

Frau Rechtsanwältin Pommer hält auf den von ihr betreuten Rechtsgebieten auch Seminare und Schulungen ab.